Dienstag, 9. Dezember 2008

Strategien gegen Abgeltungssteuer

Ab dem 1. Januar 2009 wird auf sämtliche Kapitalerträge eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben.

Zeitgleich entfällt die Spekulationsfrist, die bislang bei Einhalten der 12-Monats-Frist die Steuerfreiheit von Kursgewinnen gewährleistete. Auch das Halbeinkünfteverfahren, gemäß dem Aktionäre Dividenden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuerten, wird dann nicht mehr angewandt.

Diese neuen Bedingungen erfordern ggf. eine Anpassung der Anlagestrategie. Ein Gremium aus Fachleuten und Spezialisten um Fachbuchautor Klaus J. P.-Kilfitt hat für die veränderte Situation maßgeschneiderte Lösungen entwickelt, welche diesen neuen Bedingungen Rechnung tragen.
Unsere Experten empfehlen dringend, noch bis Ende 2008 zu investieren, um von dauerhaft steuerfreien Kursgewinnen zu profitieren. So genannte Superfonds bieten sich für eine neue Anlagestrategie unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer an.

Prinzipiell ist allerdings nicht dazu zu raten, Anlageentscheidungen ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Die individuellen Anlageziele und der eigene Anlagerahmen sollten die Grundlage für die gewählte Anlagestrategie bilden. Trotzdem sollten Anlagestrategien auch den aktuell gegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen angepasst werden und bedürfen daher aktuell ggf. einer Optimierung.
Unser Expertenteam berät seine Mandanten individuell und entwickelt gemeinsam mit ihnen die passende Lösungen.

Eine Investition noch vor dem 1. Januar 2009 etwa bietet den Vorteil, dass der Anleger noch von den bestehenden Regelungen profitieren und Kursgewinne auch weiterhin steuerfrei vereinnahmen kann. Gleiches gilt für Direktinvestitionen in Aktien sowie für Aktienfonds und Fondsvermögensverwaltungen.

Dabei sollte mittel- und langfristig berücksichtigt werden, dass es in der Praxis selten bei einer Einzelinvestition bleibt. Nicht selten werden Umschichtungen vorgenommen, um den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu begegnen. Die Besteuerung jeder einzelnen Umschichtung kann aber vermieden werden, so Klaus J. P.-Kilfitt. Innerhalb eines Dach- oder Superfonds können Umschichtungen steuerfrei abgewickelt werden, im Gegensatz zu Transaktionen zwischen einzelnen Investmentfonds, auf welche die Abgeltungssteuer erhoben wird. Dachfonds investieren in einzelne Investmentfonds; Superfonds können darüber hinaus auch in andere Anlageinstrumente investieren und bieten somit oft einen sowohl unter Rendite- als auch unter Sicherheitsaspekten interessanten Anlagemix.

Schnelles Reagieren auf veränderte Bedingungen ist wichtig für den Anlageerfolg. Dieser Erfolg könnte aber künftig durch die mit jeder Transaktion verbundene Besteuerung deutlich geschmälert – schlimmstenfalls sogar vollständig konterkariert werden.